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Gesetzgebende Gewalt

In Russland ist die Legislative durch die Föderale Versammlung aus zwei Kammern vertreten. Dazu gehören die Staatsduma und der Rat der Föderation. In der Hauptstadt ist die oberste und einzige Legislative die Moskauer Stadtduma.

Als Deputierter der Moskauer Stadtduma kann jeder Bürger der Russischen Föderation gewählt werden, der am Tag der Abstimmung das Alter von 21 Jahren erreicht hat und das Wahlrecht hat. Der gewählte Abgeordnete darf die Arbeit bei der Duma mit keiner anderen bezahlten Tätigkeit vereinigen. Ausnahme ist die pädagogische, wissenschaftliche oder andere kreative Tätigkeit.

Die Abgeordneten der Moskauer Stadtduma werden von den Bewohnern Moskaus gewählt. Bei Amtsantritt schwören sie, die Gesetze einzuhalten und die ihnen auferlegten Aufgaben ehrlich zu erfüllen, dazu gehört:


  • Verabschiedung der Gesetzakten der Stadt Moskau;
  • Festlegung des Haushalts der Stadt Moskau, Rechenschaft über die Erfüllung des Haushalts und Kontrolle der Verwendung der außerbudgetären Mittel;
  • Bewilligung des Generalplans der Entwicklung der Stadt Moskau, der Programme der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung;
  • Kontrolle der Tätigkeit der Organe der lokalen Selbstverwaltung;
  • Bestimmung und Aufhebung der städtischen Steuern und Erhebungen und anderer obligatorischer Zahlungen;
  • Bestimmung von Strafen und anderen Arten administrativer Verantwortung der Bürger, Amtsträger und Unternehmen für die Verletzung der Gesetzgebung zu Fragen, die in die Kompetenz Moskaus gehören;
  • Bewilligung der Vorschläge des Bürgermeisters über Änderungen der Grenzen Moskaus, die an die Organe der Staatsmacht der Russischen Föderation und des Gebiets Moskau gerichtet sind.

Außerdem bewilligt die Stadtduma die Bestellung des Staatsanwalts der Stadt Moskau, des Vorsitzenden der Kontroll- und Rechnungskammer, seiner Vertreter, der Auditoren der Kontroll- und Rechnungskammer, sowie bestellt die Friedensrichter der Stadt Moskau. Die Duma hat das Recht, gegenüber dem Bürgermeister und der Regierung Moskaus oder einzelnen Regierungsmitgliedern, sowie Amtsträgern, an deren Bestellung sie teilnahm, Misstrauen auszusprechen.

Die Gesetze der Stadt Moskau werden mit Stimmenmehrheit der festgelegten Zahl der Abgeordneten der Stadtduma verabschiedet, wonach sie innerhalb von 14 Tagen dem Bürgermeister zur Unterzeichnung vorgelegt werden.

Die Stadtduma wird für die Dauer von vier Jahren gewählt. Ihre Vollmachten können vorfristig enden, wenn die Duma die Selbstauflösung beschließt oder die Entscheidung vom Bürgermeister von Moskau oder dem Präsidenten der Russischen Föderation gemäß der Gesetzgebung der RF getroffen wird. Bei der vorfristigen Aufhebung der Vollmachten der Moskauer Stadtduma werden außerordentliche Wahlen angesetzt, die innerhalb von drei Monaten durchzuführen sind.

* Foto: ITAR-TASS