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Lebensmittelsicherheit in Moskau

Lebensmittelsicherheit in Moskau

Moskau verfügt über keinerlei eigene landwirtschaftliche Nutzfläche, daher kauft die Stadt Lebensmittel in anderen Regionen der Russischen Föderation sowie bei ausländischen Partnern. Die Hauptstadt hat alle Voraussetzungen für die Verarbeitung und Aufbewahrung dieser Lebensmittel: Unternehmen der Lebensmittelindustrie und der verarbeitenden Industrie sowie Großhandelsläger. Es gibt in Moskau ein System der Qualitätskontrolle für Lebensmittel, das alle Etappen der Warenbewegung umfasst. 1998, als Russland von einer schweren Finanzkrise heimgesucht wurde, wurde auf Initiative des Moskauer Oberbürgermeisters eine staatliche Inspektion für die Kontrolle der Qualität von Agrarerzeugnissen, Rohstoffen und Lebensmitteln ins Leben gerufen. Diese Inspektion überwacht die wichtigsten Lebensmittelströme in der Stadt: Begutachtet werden die Erzeugnisse der städtischen Reserve, der Unternehmen der verarbeitenden und der Lebensmittelindustrie, des Groß- und Einzelhandels, auf Märkten usw. Dadurch wird den Verbrauchern die gebührende Lebensmittelqualität garantiert.

Wie Kontrollen zeigen, weist ein Teil der eingeführten Erzeugnisse eine unbefriedigende Qualität sowie überschrittene Verfalls- bzw. Lagerungsdaten auf, es fehlen Dokumente, die Qualität und Ungefährlichkeit bestätigen, und die Begleitinformationen sind unvollständig oder falsch und damit für den Verbraucher irreführend. Sehr verbreitet sind Erzeugnisartverfälschungen. So werden beispielsweise billige Fischsorten mit Hilfe von allerlei Geschmackszusätzen für teurere Sorten ausgegeben — Alaska-Pollack etwa wird als Dorsch-, Zander- oder Seezungenfilet verkauft. Auch bei Fleisch kommen Verfälschungen vor: In Fleisch aus der Republik Moldau, der Ukraine, Tatarstan, Polen, China, Brasilien und Argentinien wurden Injektionsspuren entdeckt. Laborüberprüfungen derartigen Fleisches ergaben, dass es feuchtigkeitsspeichernde Lebensmittelzusätze enthielt. Fleischproduzenten verwenden auch Lebensmittelzusätze, ohne diese auf dem Etikett anzugeben. Bei Wurstwaren wird Fleisch durch minderwertiges tierisches Eiweiß (beispielweise Schweineschwarte) oder durch Soja ersetzt.

Bei den Bezeichnungen für Süß- und Feinbackwaren werden, um sie für die Käufer attraktiver scheinen zu lassen, die Namen von Zutaten benutzt, die in dem jeweiligen Erzeugnis gar nicht vorhanden sind (Butterschmalz, Butter, Honig, Sahne, Bananen, Kokos oder Dörraprikosen).

Bei der Produktion von Molkereierzeugnissen wird in großem Stil Milchfett durch pflanzliche Fette ersetzt, bei gezuckerter Kondensmilch kann die Substitution des Milchfetts 70–100 Prozent erreichen. Der Großteil des Sortiments von Trinkmilch und Molkereierzeugnissen wird unter Verwendung beträchtlicher Mengen von aus Milchpulver rückgewonnener Milch hergestellt. Unter dem Deckmantel der Einstellung des Fettgehalts von Trinkmilch verwenden die Molkereien in großem Umfang Milchpulver, Kondensmilch und sogar Butter.

Ein weiteres Problem im Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit sind auf dem Moskauer Markt neuerdings anzutreffende Lebensmittel mit Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), die wegen eventueller späterer Auswirkungen eine potentielle Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen. Obwohl eine solche Gefahr der GVO nicht nachgewiesen ist und ihre Verwendung von der Weltgesundheitsorganisation und in Russland erlaubt ist, sollte man ihnen gegenüber Vorsicht walten lassen, solange keine umfangreichen Untersuchungen über mögliche Auswirkungen auf den menschlichen Organismus vorliegen.

Die Besorgnis Moskaus angesichts der GVO teilen viele andere Städte und Länder. So haben über 30 Länder und 100 Regionen in der Welt ihr Territorium zur GVO–freien Zone erklärt. Auch das am 12. Juli 2006 verabschiedete Gesetz der Stadt Moskau über die Lebensmittelsicherheit der russischen Hauptstadt verbietet die Verwendung von Mitteln aus dem Moskauer Stadthaushalt für den Kauf und die Herstellung von GVO enthaltenden Lebensmitteln. In den EU–Ländern wurde ermittelt, dass man, wenn die GVO-Bestandteile eines Erzeugnisses 0,9 Prozent nicht übersteigen, dies als technische Verunreinigung ansehen kann und die entsprechenden Erzeugnisse nicht mit dem Hinweis “Enthält GVO” kennzeichnen muss. Der Kennzeichnung jedoch unterliegen alle Erzeugnisse mit einem höheren GVO–Anteil. Im Gesetz der Stadt Moskau über die Lebensmittelsicherheit ist vorgeschrieben, dass alle für Mittel aus dem Moskauer Stadthaushalt gekauften Erzeugnisse keine GVO-Komponenten enthalten dürfen.

Am 12. Dezember 2007 trat in Russland das föderale Gesetz über die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, in Kraft, das dem Verbraucher das Recht auf ausreichende und wahrheitsgetreue Informationen über die Zusammensetzung von Lebensmitteln einräumt. Das Gesetz verpflichtet alle Hersteller, die Verbraucher über den GVO-Gehalt in Lebensmitteln zu informieren, sofern dieser 0,9 Prozent übersteigt.

Derzeit liegen in der Russischen Föderation gesundheitsdienstliche Gutachten für 14 Arten von Erzeugnissen pflanzlicher Herkunft vor, die mit Hilfe transgener Technologien erhalten wurden. Dabei handelt es sich um 3 Soja-, 6 Mais- und 4 Kartoffelsorten sowie je 1 Reis- und Zuckerrübensorte. Das sind zwar nicht viele zugelassene Sorten, sie werden jedoch zu zahlreichen Lebensmitteln hinzugefügt. Laut Angaben von Experten sind GVO am häufigsten in Erzeugnissen der Geflügelhaltung (5,6 Prozent), in Molkereiprodukten (5,1 Prozent) und in Fleischwaren (3,8 Prozent) enthalten. Hoch ist ihr Anteil auch in Kindernahrung.

Für die Reglementierung der Kontrolle und der Aufsicht in diesem Bereich wurden das föderale Gesetz über technische Regulierung und das Gesetz über den Schutz der Rechte von juristischen Personen und Einzelunternehmern bei der Ausübung der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) verabschiedet.

* Quellen: Internetseite des Komitees für Telekommunikation und Medien  und der Nachrichtenagentur RIA NOVOSTI 
* Fotos: ITAR–TASS