Kostenlose medizinische Hilfeleistung
In Moskau arbeitende ausländische Staatsbürger, für die Arbeitgeber im Rahmen der einheitlichen Sozialsteuer Abführungen für die obligatorische Krankenversicherung tätigen, sind berechtigt, am Arbeitsort eine Police der obligatorischen Krankenversicherung (OMS) zu bekommen und planmäßige kostenlose medizinische Betreuung in der Poliklinik am Wohnort zu beanspruchen. Planmäßige stationäre Betreuung bekommen solche Staatsbürger aufgrund der Einweisung ihrer Poliklinik.
Nichterwerbstätige ausländische Staatsbürger mit Aufenthaltsbewilligung für Moskau und einem entsprechenden Vermerk im Pass sind ebenfalls berechtigt, in der Hauptstadt eine OMS-Police zu erhalten, u. zw. in einer medizinischen Versicherungsgesellschaft des OMS-Systems von Moskau.
Auf dem Territorium von Moskau asylsuchende Staatenlose erhalten poliklinische Betreuung am Wohnort bei Vorhandensein eines Flüchtlingsausweises.
Der Ausweis wird vom Amt des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge UNHCR (im weiteren UVKB UN) unter der Anschrift ul. Selesnjovskaya 11a (1) (Tel. 284 32 20), vom Bürgermeisteramt von Moskau sowie aufgrund der Einweisungen von UVKB UN, der Hauptabteilung des Inneren, der Immigrationsbehörde oder der Einweisungen karitativer Organisationen ausgestellt.
Ständig in der Russischen Föderation lebende Staatsbürger der Republik Belarus haben die gleichen Rechte auf medizinische Betreuung wie Bürger der Russischen Föderation, einschließlich kostenloser Behandlung in Staats- und Gemeindeeinrichtungen des Gesundheitswesens der Russischen Föderation.
Die in der Russischen Föderation zeitweilig lebende oder sich zeitweilig aufhaltende Staatsbürger der Republik Belarus haben im Einklang mit dem entsprechenden Abkommen gleiche Rechte auf medizinische Nothilfe und medizinische Betreuung wie Bürger Russlands, falls sie während des Aufenthaltes in Russland umweltgefährdende Krankheiten bekommen.
Für aufgrund von Arbeitsverträgen und zivilrechtlichen Verträgen arbeitende Staatsbürger der Republik Belarus werden Abführungen im Rahmen der einheitlichen Sozialsteuer getätigt, einschließlich Beiträge zur obligatorischen Krankenversicherung. Für nichterwerbstätige Staatsbürger der Republik Belarus werden Abführungen für obligatorische Krankenversicherung von Subjekten der Russischen Föderation getätigt, auf deren Territorium diese Staatsbürger registriert sind.
Policen an aufgrund der obligatorischen Krankenversicherung versicherte Staatsbürger der Republik Belarus werden von medizinischen Versicherungsgesellschaften, die diese Bürger versichert haben, bei Vorzeigen eines Passes und eines Dokumentes ausgegeben, das die Registration am Wohnort (Aufenthaltsort) beglaubigt.
Personen im Alter unter 14 Jahren bekommen Policen der obligatorischen Krankenversicherung bei Vorzeigen der Geburtsurkunde und eines Dokumentes, das die Registration eines Elternteils oder von Paten am Wohn- bzw. Aufenthaltsort beglaubigt.
Hochtechnologische Arten medizinischer Betreuung werden aus dem Föderalen Haushalt bezahlt, u. zw. im Einklang mit Normativakten des Ministeriums für Gesundheitswesen und soziale Entwicklung der Russischen Föderation und im Rahmen der Quoten für das Subjekt der Russischen Föderation, auf dessen Territorium der Staatsbürger der Republik Belarus registriert ist.
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