Die Quotierung der Erwerbsmigration
Die Quotierung der Erwerbsmigration wurde 2007 eingeführt. Das Verfahren zur Festlegung von Quoten für den Einsatz ausländischer Arbeitskräfte in der RF wurde durch die Verordnung der Regierung der RF Regeln für die Festlegung des Bedarfs an der Werbung ausländischer Mitarbeiter durch die Organe der Staatsgewalt und die Bildung von Quoten für die Ausübung der Erwerbstätigkeit in der Russischen Föderation durch ausländische StaatsStaatsbürger Nr. 783 vom 22. Dezember 2006 genehmigt.
Laut diesem Verfahren haben russische Unternehmen als Arbeitgeber spätestens am 1. Mai des laufenden Jahres der branchenübergreifenden Regierungskommission Anträge auf die Werbung ausländischer Mitarbeiter für das nächste Jahr vorzulegen. Aufgrund dieser Anträge wird der Umfang benötigter freier Arbeitsplätze gebildet und der Gesamtbedarf an ausländischen Arbeitskräften für das nächste Jahr ermittelt. Die endgültige Anzahl wird durch eine Verordnung der Regierung der RF festgelegt. Die Regierung legt Quoten separat für Erwerbsmigranten aus Ländern, die Visa brauchen, und aus ehemaligen Sowjetrepubliken fest.
Laut Artikel 18.1 des Föderalen Gesetzes Über die Rechtslage ausländischer Staatsbürger in der Russischen Föderation (in der Fassung von 2009) ist die Regierung der RF berechtigt, Quoten für die Ausstellung von Arbeitsbewilligungen für ein oder einige Subjekte der Russischen Föderation sowie für das gesamte Territorium der Russischen Föderation an ausländische Staatsbürger festzulegen, die nach Russland kommen, ohne ein Visum zu brauchen. Laut Gesetz können diese Quoten unter Berücksichtigung von Beruf, Fachrichtung und Qualifikation ausländischer Staatsbürger sowie anderen wirtschaftlichen und sozialen Kriterien festgelegt werden. Zu berücksichtigen sind ferner regionale Besonderheiten des Arbeitsmarktes.
2010 hat Moskau eine Quote für die Werbung ausländischer Arbeitskräfte in Höhe von 200 000 Personen bekommen.
Das Verfahren zum Erhalt von Arbeitsbewilligungen wurde durch die Verordnung der Regierung der RF Nr. 681 vom 15. November 2006 genehmigt, die die Regeln der Ausstellung von Bewilligungsdokumenten für die Ausübung der zeitweiligen Erwerbstätigkeit in der RF durch ausländische Staatsbürger festlegte. Bevor ein russisches Unternehmen vom Föderalen Migrationsamt oder seinem territorialen Organ eine Arbeitsbewilligung für einen Ausländer beantragt, ist es verpflichtet, sich an das jeweilige territoriale Organ des Arbeitsamtes zu wenden und Angaben über den Bedarf an Arbeitskräften und über das Vorhandensein freier Arbeitsplätze zu liefern. Ferner hat das Unternehmen einen Monat vor der Einreichung von Dokumenten beim Föderalen Migrationsamt oder seinem territorialen Organ dem territorialen Arbeitsamt am Aufenthaltsort des Unternehmens Angaben über den Bedarf an Arbeitskräften vorzulegen. Das Arbeitsamt bildet aufgrund der gelieferten Angaben ein Register und sendet diese Angaben auf Anfrage von FMS, wenn das Unternehmen die Ausstellung von Arbeitsbewilligungen beantragt. FMS ist berechtigt, die Ausstellung von Bewilligungen zu verweigern, falls das Unternehmen sich nicht an das Arbeitsamt gewandt oder sich an FMS früher als einen Monat nach der Anfrage beim Arbeitsamt gewandt bzw. innerhalb dieses Monats einem durch das Arbeitsamt geschickten russischen Staatsbürger die Einstellung auf dem für den ausländischen Staatsbürger beantragten Arbeitsplatz verweigert hat.
Die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Werbung ausländischer Arbeitskräfte haben heute noch keine ausreichende Widerspiegelung in den Normativakten der Regierung gefunden und kommen in der Praxis nicht in vollem Maße zur Anwendung. Gewisse Schwierigkeiten von Unternehmen in Zusammenhang mit der Werbung qualifizierten ausländischen Personals und die Gesamtsituation mit der Quotenfestlegung erschweren manchmal den Markteinstieg neuer Unternehmen mit ausländischer Beteiligung.
Möglicherweise soll die Quotierung in Zukunft durch das Monitoring des Arbeitsmarktes ersetzt werden. Dann wird das Arbeitsamt feststellen sollen, ob die Arbeit eines Beschäftigten mit konkretem Beruf gefragt wird. Nach Erhalt der Genehmigung von der Behörde wird der Arbeitgeber den benötigten Mitarbeiter sofort einstellen können. Gegenwärtig wird am Abschluss der die Erwerbsmigration regelnden bilateralen Abkommen mit GUS-Ländern weitergearbeitet und die Ansätze bei der Erarbeitung von Komponenten eines Systems der organisierten Arbeitseinstellung analysiert, einschließlich der Schaffung einer Datenbank über freie Arbeitsplätze und der Gewährleistung des Zugangs zur Datenbank für ausländische Staatsbürger.
Auf der Webseite des Dezernats für Arbeit und Beschäftigung der Stadt Moskau sind Angaben über das Verfahren zur Ausstellung von Gutachten über Werbung und Einsatz ausländischer Mitarbeiter durch Organe des Arbeitsamtes eines Subjektes der Russischen Föderation sowie über Gründe für die Verweigerung der Ausstellung solcher Gutachten und andere Informationen zum Thema zu finden.
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