Erhalt der Arbeitsbewilligung
Auf dem Territorium Russlands haben ausländische Staatsbürger (Staatenlose) für die Ausübung der Erwerbstätigkeit eine Arbeitsbewilligung zu erhalten. Für natürliche Personen hat dieses offizielle Dokument die Form einer Plastikkarte, die aufgrund eines Antrags des volljährigen Ausländers (bzw. seines Vertreters) in der entsprechenden Abteilung des Föderalen Migrationsamtes (FMS) ausgestellt wird; dieses Dokument bestätigt das Recht des ausländischen Staatsbürgers auf eine zeitweilige Ausübung der Erwerbstätigkeit auf dem Territorium der RF bzw. das Recht des in der RF als Einzelunternehmer eingetragenen ausländischen Staatsbürgers, eine Unternehmertätigkeit auszuüben. Das notwendige Dokument für den Arbeitgeber ist die Erlaubnis für die Werbung ausländischer Arbeitskräfte.
Die Arbeitsbewilligung darf nur für die Ausübung des in der Plastikkarte angegebenen Berufs und nur im angegebenen Subjekt (den angegebenen Subjekten) der RF benutzt werden. Haben Sie vor, Ihre Erwerbstätigkeit gleichzeitig in mehreren Regionen Russlands auszuüben, wäre es besser, eine solche Arbeitsbewilligung ausstellen zu lassen, die auf dem Territorium gleichzeitig mehrerer oder sogar aller Subjekte der RF gültig ist.
Für den Erhalt der Arbeitsbewilligung hat der ausländische Staatsbürger beim jeweiligen territorialen Organ von FMS Russlands (am Ort der Migrationserfassung für den Zeitraum des zeitweiligen Aufenthaltes) einen Antrag auf die Ausstellung der Arbeitsbewilligung einzureichen.
Dem Antrag werden beigelegt:
- eine Kopie des Antrags;
- ein 30×40 mm-Farbfoto;
- ein Dokument, das die Person des ausländischen Staatsbürgers beglaubigt und von der Russischen Föderation als solches anerkannt wird (für Durchsicht und Kopierung);
- die Migrationskarte mit einer Vermerk der Grenzübergangsstelle (Formulare der Migrationskarte werden an ausländische Staatsbürger und Staatenlose bei der Einreise in die RF kostenlos von Mitarbeitern Transportleistungen anbietender Unternehmen verteilt, u. a. vom Personal der Fernzüge, Flugzeuge, Hochsee- und Binnenschiffe. In der Spalte Zweck der Einreise ist das Wort arbeiten zu unterstreichen);
- eine Quittung über die Zahlung der staatlichen Gebühr für die Ausstellung der Arbeitsbewilligung an den ausländischen Staatsbürger (die Gebühr beträgt 1000 Rbl.).
Die bevollmächtigte Person des territorialen FMS-Organs Russlands registriert den Antrag, schreibt darauf die Registriernummer und übergibt dem Antragsteller eine Kopie des Antrags mit dem Vermerk über das Datum der Annahme. Die Arbeitsbewilligung wird dem ausländischen Staatsbürger persönlich beim Vorzeigen eines seine Person beglaubigenden Dokumentes ausgehändigt.
Sind alle den FMS-Organen vorgelegten Dokumente in Ordnung, darf dem ausländischen Staatsbürger laut Gesetz die Annahme des Antrags auf die Ausstellung der Arbeitsbewilligung nicht verweigert werden.
Laut der Gesetzgebung der RF wird die Arbeitsbewilligung in Moskau und in der Region Moskau vom territorialen FMS-Organ an ausländische Staatsbürger spätestens 10 Arbeitstage nach Vorlage oben genannter Dokumente und im Rahmen der für die Ausstellung solcher Bewilligungen festgelegten Quote ausgehändigt.
Ein ausländischer Staatsbürger ist berechtigt, eine Erwerbstätigkeit auf dem Territorium der RF erst nach vollendetem 18. Lebensjahr auszuüben.
Staatsbürger der ehemaligen Republiken der Sowjetunion, die in Russland arbeiten wollen, brauchen keine Einreisevisa. Für sie ist ferner ein vereinfachtes Verfahren zur Ausstellung der Arbeitsbewilligung im Departement des Föderalen Migrationsamtes (UFMS) der jeweiligen Region vorgesehen. Lässt ein solcher Staatsbürger eine Bewilligung für den Zeitraum von mehr als 90 Tagen ausstellen, hat er innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Bewilligung dem territorialen Organ von UFMS Russlands seine Gesundheit belegende ärztliche Dokumente vorzulegen; im Gegenfall wird die Arbeitsbewilligung annulliert und der bereits geschlossene Arbeitsvertrag gekündigt.
Ein ausländischer Staatsbürger hat vorzulegen:
- Urkundenbeweise dafür, dass er nicht an Drogensucht leidet;
- Urkundenbeweise dafür, dass er keine für die Umwelt gefährlichen Infektionskrankheiten hat (Lepra, (Hansen-Krankheit), Tuberkulose, Syphilis, chlamydia-lymphogranuloma, Schanker);
- Zertifikat über das Fehlen der durch den Immunmangelvirus hervorgerufenen Krankheit (Aids-Infektion).
Gegenwärtig gilt eine vom Höchsten Rat der Gemeinschaft Russlands und Belarus festgelegte besondere Vorschrift, wonach Staatsbürger von Belarus keine urkundliche Arbeitsbewilligung für die RF erhalten müssen. Ferner brauchen ausländische Staatsbürger keine Arbeitsbewilligung, die zeitweilig oder ständig auf dem Territorium der RF leben, und zwar unter der Bedingung, dass sie eine Aufenthaltsbewilligung haben. Keine Arbeitsbewilligung brauchen außerdem in der RF studierende und in den Ferien arbeitende Ausländer sowie in der RF akkreditierte Journalisten und zum Unterricht an Bildungsanstalten eingeladene Dozenten (mit Ausnahme von Lehrern an religiösen Bildungsanstalten) und einige andere Kategorien ausländischer Staatsbürger. Für eine Reihe von Berufen, die eine obligatorische Lizenzierung oder Qualifizierung auf dem Territorium Russlands erfordern (praktizierender Arzt, Anwalt usw.) ist es notwendig, eine in die russische Sprache übersetzte und notariell beglaubigte Diplomkopie vorzulegen.
Staatsbürger, die nicht aus ehemaligen Sowjetrepubliken kommen, sowie Bürger Georgiens und Turkmenistans haben die Arbeitsbewilligung beim Föderalen Migrationsamt laut der festgelegten Quote zu erhalten. Diese Bewilligung wird nach Abstimmung der Angelegenheit mit einem Dezernat des Föderalen Arbeitsamtes und nach der Ausgabe eines entsprechenden Gutachtens ausgestellt; dieses Gutachten enthält Angaben über die Zweckmäßigkeit, ausländische Staatsbürger für die jeweilige Arbeit zu werben. Die Abstimmung ist innerhalb von 10 Tagen vorzunehmen.
Nach Erhalt der Arbeitsbewilligung soll der Ausländer innerhalb von 90 Tagen eine Arbeit finden, ansonsten wird er die RF verlassen müssen. Musste er schließlich Russland verlassen, bleibt die Arbeitsbewilligung trotzdem innerhalb der gesamten Ausstellungsfrist gültig.
Auf keinen Fall darf man Dokumente über dubiose Vermittlungsfirmen ausfertigen lassen: man kann dadurch keine Arbeitsbewilligung bekommen und darüber hinaus das Recht des weiteren Aufenthaltes auf Russlands Territorium einbüßen. Dokumente, die man nicht bei FMS erhält, sind unbedingt auf ihre Gültigkeit zu überprüfen: Formulare der Arbeitsbewilligung haben nämlich einen mehrfachen Schutzgrad und wurden außerdem in den letzten Jahren mehrmals geändert.
Unternehmen, die ausländische Staatsbürger aus ehemaligen Sowjetrepubliken (mit Ausnahme von Georgien und Turkmenistan) werben, brauchen keine Erlaubnis für den Einsatz ausländischer Arbeitskräfte. Für die Einstellung anderer ausländischer Staatsbürger laut festgelegter Quote hat der Arbeitgeber eine entsprechende Erlaubnis zu erhalten. Ein Unternehmen (juristische Person), das ausländische Staatsbürger einstellen will, soll bei einem Dezernat von FMS Russlands oder bei dessen territorialem Organ zwecks Ausstellung von Einladungen und Visa eingetragen sein. Nach Erhalt eines Erwerbsvisums ist der ausländische Staatsbürger berechtigt, Arbeitsverträge mit dem als Arbeitgeber fungierenden Unternehmen zu schließen.
Die gesamte Haftung für den eingestellten ausländischen Mitarbeiter wird dem Arbeitgeber auferlegt. Der Arbeitgeber, der einen Ausländer einstellt, hat ihm ein Paket von Dokumenten zu übergeben und innerhalb gesetzlich festgelegter Frist (90 Tage) dem Migrationsamt ein Zertifikat vorzulegen, das bestätigt, dass der Ausländer nicht an Aids, Drogensucht oder Infektionskrankheiten leidet. Bei der Einstellung eines ausländischen Staatsbürgers, der eine offizielle Arbeitsbewilligung hat, muss der Arbeitgeber nach Abschluss des Vertrages staatliche Behörden informieren, u. zw. das Migrationsamt innerhalb von 3 Tagen sowie das Arbeitsamt und das Steueramt innerhalb von 10 Tagen.
Die staatliche Gebühr für die Ausstellung einer Erlaubnis für Werbung und Einsatz ausländischer Mitarbeiter beträgt 3000 Rbl. Bei Fehlen der Erlaubnis für die Werbung ausländischer Arbeitskräfte werden Strafsanktionen verhängt. Ihre Höhe variiert für natürliche Personen (Einzelunternehmer) zwischen 20 und 50 Mindestlohnsätzen (MROT), für Amtspersonen zwischen 250 und 500 MROT, für juristische Personen zwischen 2500 und 8000 MROT.
Ausführlichere Informationen zum Thema gibt es auf der Webseite von FMS Russlands im Merkblatt für ausländische Staatsbürger , die für die Einreise in die RF kein Visum brauchen (in Englisch und Russisch).
Ferner ist es möglich, sich für ein Online-Gespräch mit FMS-Leitern anzumelden und sich in der jeweiligen Angelegenheit im E-Sprechzimmer der FMS-Leiter
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