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Wirtschaftliche Sicherheit

Die erfolgreiche Entwicklung der russischen Unternehmen hängt in vieler Hinsicht davon ab, was sie für die Gewährleistung ihrer wirtschaftlichen Sicherheit tun. Der Übergang zur Marktwirtschaft erfordert vom Management nicht nur die Ausarbeitung einer Marktstrategie, sondern auch eine Sicherheitsstrategie, die spezielle Programme für den Schutz des geistigen Eigentums und der ökonomischen Sicherheit beinhalten muss.

Im Gesetz der Russischen Föderation über die Sicherheit wird der Begriff Sicherheit als Zustand des Geschütztseins lebenswichtiger Interessen definiert. Da es jedoch sehr kompliziert ist, die konkreten Maßnahmen festzulegen, die für den Schutz lebenswichtiger Interessen erforderlich sind, beschränken sich viele Unternehmensleiter darauf, in ihrer Firma Security-Strukturen zu schaffen, ohne für Mittel und Methoden zum Schutz von Informationen zu sorgen. Daher wird beispielsweise in Lizenzvereinbarungen oder Werkverträgen über die Herstellung wissenschaftlich–technischer Produkte häufig eine Geheimhaltungsklausel (Fragen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen und des Geheimnisverrats) außer Acht gelassen, was dann zum Abfluss geschäftsrelevanter Informationen führt.

Die Maßnahmen, die in einem Unternehmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit getroffen werden, hängen von dessen betrieblichen und finanziellen Möglichkeiten sowie von der Menge und der Art der zu schützenden Geheimnisse ab. Bei den finanziellen Kalkulationen sollte man einen goldenen Mittelweg beschreiten und dessen eingedenk sein, dass übermäßige Geheimniskrämerei ebenso wie Nachlässigkeit beim Informationsschutz zu Gewinneinbußen oder erheblichen Verlusten führen können.

Ein Projekt für die Gewährleistung der wirtschaftlichen Sicherheit eines bestimmten Objekts könnte Folgendes beinhalten: Festlegung der Struktur des Sicherheitsdienstes, Art und Weise der richtigen Nutzung der Kommunikations- und EDV–Ressourcen, Vorschriften für den Zutritt zu dem Objekt und für den Umgang mit vertraulichen Informationen sowie Verfahren zur Verhinderung von Verstößen gegen das Sicherheitssystem.

Ein wichtiger Faktor für die Wirksamkeit der Sicherheitsstrategie besteht darin, jedem einzelnen Mitarbeiter seine Pflichten hinsichtlich der Einhaltung des Sicherheitsvorschriften klar zu machen.

Die wichtigsten Gesichtspunkte der Sicherheitsstrategie eines Unternehmens müssen in entsprechenden Weisungsdokumenten fixiert werden; dabei handelt es sich gewöhnlich um Bestimmungen über Geschäftsgeheimnisse, Informationsschutz und über den Administrator für Netzsicherheit sowie um Vorschriften über die Abgrenzung des Zugangs zu in automatisierten Systemen enthaltenen Informationen und über den Zutritt von Personal und Besuchern zu Räumen, in denen kommerzielle Informationen bearbeitet werden.

Anzeichen rechtswidriger Handlungen:

Schematisch betrachtet, geht eine Firma, die die feindliche Übernahme eines Unternehmens plant, wie folgt vor:

  • vorbereitende Etappe, in der Informationen über das Unternehmen gesammelt werden;
  • Schaffung der Voraussetzungen für die feindliche Übernahme;
  • unmittelbare physische Besetzung des Unternehmens und Behauptung der Vereinnahmung;
  • Überwindung der negativen Folgen der physischen Besetzung und Vornahme des Weiterverkaufs des in Besitz gebrachten Unternehmens an den Auftraggeber.

Ein charakteristisches Merkmal der vorbereitenden Etappe besteht darin, dass sich auf einmal Marktforscher, Berater und Journalisten eingehend für das Unternehmen zu interessieren beginnen. Erhöhtes Interesse wird auch dem Führer des Aktienbuchs und beliebigen anderen Informationsquellen über die Aktionäre des Unternehmens zuteil.

Ohne erkennbares Motiv nimmt die Zahl aller möglichen Überprüfungen und Informationsanforderungen seitens solcher Behörden wie der Föderalen Kommission für den Wertpapiermarkt, der Moskauer Kammer für Wirtschaftsprüfung, des Hygienedienstes, der Umweltpolizei usw. zu. In der Regel werden derartige Handlungen mit Hilfe einzelner korrupter Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden in die Wege geleitet. Die vorbereitende Etappe endet mit der Inszenierung eines Informationskrieges: In lokalen und überregionalen Medien beginnen Angriffe gegen das Unternehmen, dessen Management und Großaktionäre.

Kritik am Management und pessimistische Prognosen der Unternehmensentwicklung zwingen nicht nur die Besitzer des für eine feindliche Übernahme vorgesehenen Objekts, Zeit und Mittel für Gegenpropaganda aufzuwenden, sondern können auch unter Minderheitsaktionären (in Russland Aktionäre, die weniger als 10 Prozent der stimmberechtigten Aktien halten) Panik hervorrufen, wodurch der Aufkauf von Aktien erleichtert oder beim Ankauf von Schulden bei den Gläubigern des betreffenden Unternehmens eine Diskonterhöhung erwirkt werden kann. Gleichzeitig wird begonnen, mit Hilfe von Behörden Druck auf Management und Eigentümer des Unternehmens auszuüben. Bemerkenswert ist, dass Behörden aller Bereiche gleichermaßen eifrig an den Prozessen der Umverteilung von Eigentum teilnehmen, bald auf Seiten der Verteidiger, bald auf Seiten der Angreifer.

Während jedoch regionale Behörden im Wesentlichen zu verschiedenartigen Überprüfungen und Einflussnahme im Aufsichtsrat greifen und föderale Behörden vermittels staatlicher Regulierungsorgane handeln, sind die Gerichte — einfache Stadtbezirks- und Kreisgerichte ebenso wie Schiedsgerichte — das stärkste “Argument” im Kampf um ein Unternehmen. In der Regel werden auf der Basis gefälschter Beweise bei den regionalen Gerichten massenweise gerichtliche Klagen von Leuten erhoben, die nicht einmal eine vage Ahnung von der Existenz der betreffenden Unternehmen haben. Diese “Kläger” figurieren in diesen Verfahren nur deshalb, weil sie dort, wo käufliche Richter das Sagen haben, wohnhaft und polizeilich gemeldet sind.

Ungeachtet des völlig absurden Inhalts des Vollstreckungstitels wird das Vollstreckungsverfahren mit besonderem Eifer ausgeführt, selbst dann, wenn die Vollstreckungstitel haarsträubende Fehler enthalten. Anschließend erledigen die Vertreter der mit der feindlichen Übernahme beauftragten Firma mit Unterstützung von Mitarbeitern privater Wachunternehmen, die die in Besitz genommene Immobilien eigenmächtig besetzt halten, alle erforderlichen juristischen Formalitäten und verkaufen das Objekte dann an den Auftraggeber weiter.

Medienmeldungen zufolge beteiligen sich einige Wachunternehmen und Detekteien, ohne sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten, um des eigenen Vorteils willen an der Schlichtung zivilrechtlicher Konflikte, unter anderem auch unter Einsatz von Gewalt und Dienstwaffen.

Wie und durch wen erfolgen in Russland feindliche Übernahmen?

Folgendes sind die wichtigsten Methoden, um sich die Kontrolle über ein Unternehmen zu verschaffen:

  • Aufkauf eines großen Aktienpakets;
  • Inszenierung eines Konkursverfahrens;
  • Aufkauf von Schuldverschreibungen des Unternehmens;
  • Machenschaften mit dem Aktienbuch;
  • Einsatz einer “fünften Kolonne” im Unternehmen.

Die fortwährenden Veränderungen der russischen gesetzlichen Bestimmungen und die Vernachlässigung “bürokratischer Formalitäten” durch die Unternehmenseigentümer haben dazu geführt, dass praktisch jedes Unternehmen verwundbar ist, wenn vor Gericht Klage oder bei einer Behörde (Regionalabteilungen der Föderalen Kommission für den Wertpapiermarkt, Moskauer Kammer für Wirtschaftsprüfung usw.) Beschwerde gegen es erhoben wird.

Ein typisches Szenario für eine feindliche Übernahme sieht wie folgt aus. Ein unlauterer Minderheitsaktionär verklagt das Unternehmen, das Gericht trifft eine einstweilige Verfügung, dann erklärt es die Beschlüsse der Leitungsgremien des in Besitz genommenen Unternehmens für ungültig oder es bestätigt die Befugnisse der von den Besitzergreifern hastig gebildeten parallelen Leitungsstrukturen. Dabei ist das Gericht berechtigt, das Vermögen des Unternehmens zu beschlagnahmen usw.

Ein anderes – einwandfrei funktionierendes – Szenario wurde bei zahlreichen Handelsunternehmen angewandt. Einige Lieferanten, die ihre Waren auf Abzahlungsbasis zur Verfügung gestellt haben, “verschwinden” plötzlich, und beliebige Versuche, die Schulden zu begleichen, scheitern. Die Konten wurden aufgelöst, die Firmen haben andere Anschriften, und nach einiger Zeit kauft eine Scheinfirma die für die Einleitung eines Konkursverfahrens ausreichenden Verbindlichkeiten des Unternehmens.

Der Aufwand für den Kauf dieser Verbindlichkeiten ist nicht hoch: Laut russischem Gesetz reicht für die Einleitung eines Konkursverfahrens eine seit einigen Monaten überfällige Schuld von einigen zehntausend Rubeln aus.

Parallel zum Konkursverfahren beginnt der Aufkauf von Aktien des Unternehmens. Da viele Handelsunternehmen als geschlossene Aktiengesellschaften registriert sind, bei denen ein freier Aktienhandel nicht zulässig ist, die Aktien sich aber im Besitz der Belegschaftsmitglieder des Unternehmens befinden, erfolgt der Aktienerwerb durch Ausfertigung von Schenkungsverträgen. Während ein Konkursverfahren läuft, sinkt der Aktienpreis in der Regel. Nachdem das Kontrollpaket gesichert ist, wird das Konkursverfahren auf Wunsch des “Antragstellers” eingestellt. Sollte nämlich das Unternehmen tatsächlich für bankrott erklärt werden, dann würde es versteigert werden und jemand Anderes könnte es erwerben.

* Fotos: ITAR–TASS