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Geschäftsleben und Finanzen

 

Leitfaden für Investoren

Leitfaden für Investoren

GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Geschäftsgründung

Eine ausländische Gesellschaft kann in der Russischen Föderation auf folgende Weise eine Geschäftstätigkeit ausüben:

  • durch Gründung einer russischen juristischen Person mit 100% ausländischen Investitionen oder eines Jointventures;
  • über eine Repräsentanz oder Eröffnung einer Filiale;
  • durch Abschluss eines Vertrages über gemeinsame Tätigkeit mit einer russischen juristischen Person;
  • durch Kombination der oben genannten Arten.
FILIALE
REPRÄSENTANZ
RUSSISCHE JURISTISCHE PERSONEN
VERTRAG ÜBER GEMEINSAME TÄTIGKEIT

Investitionen

In den letzten paar Jahren hat das Volumen der Direktinvestitionen beträchtlich zugenommen und ist der Binnenmarkt gewachsen, womit sich sowohl dem russischen als auch dem ausländischen Geschäft Raum für eine Erweiterung bietet.

Die die Geschäftstätigkeit ausländischer Investoren in Russland betreffenden Regelungen werden immer liberaler, obwohl einige Sektoren nach wie vor geschlossen bleiben. Die geltenden Gesetze erlegen der Investitionstätigkeit bestimmte Einschränkungen im Bankwesen auf und erschweren den Zugang zu 39 strategischen Zweigen der russischen Wirtschaft, zu denen die Kernenergie, die Verteidigungs- und Raumfahrtindustrie und natürliche Monopole zählen.

AKTIENERWERB
EIGENTUMSERWERB

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die grundlegenden Garantien der Rechte ausländischer Investoren auf Investitionen in der RF werden vom föderalen Gesetz Nr. 160-FZ vom 09.07.1999 “Über ausländische Investitionen in der RF” (Fassung 2008) bestimmt.

Der Kreis ausländischer Personen, die als ausländische Investoren in Frage kommen, ist ziemlich weit und schließt nicht nur ausländische Unternehmen und ausländische natürliche Personen ein, sondern auch internationale Unternehmen und ausländische Staaten (Art. 2 des Gesetzes über ausländische Investitionen).

Der Begriff “ausländische Investitionen” wird in Art. 2 des Gesetzes über ausländische Investitionen definiert. Es ist dies die Einlage ausländischen Kapitals in ein in der RF unternehmerisch tätiges Objekt in Form von dem ausländischen Investor gehörenden Objekten des Zivilrechts, sofern diese Objekte des Zivilrechts gemäß den föderalen Gesetzen in der RF verkehrsfähig sind oder deren Umlauf nicht eingeschränkt ist, darunter Geld, Wertpapiere (in Fremdwährung und russischer Währung), sonstiges Vermögen, Vermögensrechte, die eine finanzielle Bewertung von Exklusivrechten an den Ergebnissen geistiger Tätigkeit (geistiges Eigentum) aufweisen, sowie Dienstleistungen und Informationen.

Somit können alle dem ausländischen Investor gehörenden Objekte des Zivilrechts (unter Berücksichtigung der oben genannten Bedingungen) ausländische Investitionen sein, darunter Geld in Form von Devisen.

Das Gesetz über ausländische Investitionen legt auch fest, dass der Erwerb eines mindestens 10%-igen Anteils und von Anteilen (einer Einlage) am Grund-(Stamm-)Kapital einer Handelsgesellschaft, die in der RF in Form einer Personen- oder Kapitalgesellschaft gegründet wurde oder neu gegründet wird, Direktinvestitionen darstellen.

Bei der Leistung solcher Einlagen ist folgende wichtige Bedingung zu berücksichtigen: Die Bewertung von Kapitaleinlagen auf das Grund-(Stamm-)Kapital einer Handelsgesellschaft mit ausländischen Investitionen wird gemäß den Gesetzen der RF und in russischer Währung durchgeführt (Art. 6 des Gesetzes über ausländische Investitionen).

Näheres über die Investitionsgesetze ist der Webseite Invest in Moscow  zu entnehmen.

URHEBERRECHTE

Ab dem 1. Januar 2008 trat das vierte Kapitel des Bürgerlichen Gesetzbuches der RF in Kraft, das sich auf den Schutz der Urheberrechte und von Marken bezieht und die früher auf diesem Gebiet geltenden Vorschriften ersetzt, das zahlreiche Gesetzesbestimmungen im Bereich des geistigen Eigentums systematisiert und eine genaue Terminologie und neue Rechte bezüglich geistigen Eigentums festlegt. Das Zivilrecht kontrolliert den Schutz von Erfindungen und Industriedesign. Seine Bestimmungen wurden mit den Bestimmungen anderer internationaler Normen, insbesondere mit dem Vertrag über internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens, in Einklang gebracht.

Der rechtliche Schutz von Marken ist auf der Grundlage ihrer offiziellen Registrierung oder von von der RF unterzeichneten internationalen Übereinkommen wie dem Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und dem Madrider Protokoll (27. Juni 1989) gewährleistet.

Urheberrechte werden im Wesentlichen Autoren von wissenschaftlichen Arbeiten und im Bereich von Literatur und Kunst erteilt. Exklusivrechte für Reproduktion, Vertrieb, Vorführung, Änderung u. Ä. werden dem Autor auf Lebenszeit und für 70 Jahre nach dem Tod eingeräumt. Die Rechte an Software sind ebenfalls urheberrechtlich geschützt.

Die Lizenz für geistiges Eigentum und der Abtretungsvertrag für Patent- oder Markenrechte müssen bei der Föderalen Behörde für geistiges Eigentum, Patente und Marken der RF registriert werden. Die Registrierungsanforderungen beziehen sich nicht auf die Urheberrechte.

BESTEUERUNG IN RUSSLAND

Das russische Steuersystem wird in drei Erhebungsebenen eingeteilt:

  • föderale
  • regionale
  • örtliche

Alle Steuerpflichten werden auf föderaler Ebene festgelegt, obwohl regionale und örtliche Verwaltungsbehörden berechtigt sind, die Prozentsätze zu korrigieren und regionale/örtliche Steuerpflichten einzuführen. Dabei können nachgeordnete Behörden keine Konzessionen für von vorgesetzten Behörden festgelegte Steuerpflichten einräumen.

Liste der wichtigsten Steuerpflichten für juristische/natürliche Personen:

Föderale

  • Gewinnsteuer
  • Mehrwertsteuer
  • Verbrauchsteuer
  • Lohnsteuer
  • Einheitliche Sozialsteuer
  • Bodenschatzsteuer
  • Abgaben für die Nutzung natürlicher Rohstoffe
  • Wassersteuer

Regionale

  • Vermögenssteuer
  • Kraftfahrzeugsteuer
  • Spielbankabgabe

Örtliche

  • Grundsteuer
  • Vermögenssteuer natürlicher Personen

Neben den oben genannten Steuern sind juristische Personen verpflichtet, Pensions- und Sozialversicherungsbeiträge und Umweltabgaben zu zahlen. Die Zollgebühren werden vom Zollgesetzbuch geregelt.

Näheres über das Besteuerungssystem in Moskau ist der Webseite Invest in Moscow  zu entnehmen.

ZOLLBESTIMMUNGEN

Gemäß Artikel 14 des Zollgesetzbuches der RF (ZGB der RF) unterliegen alle Waren und Fahrzeuge, die über die Zollgrenze verbracht werden, der zollrechtlichen Behandlung und der Zollkontrolle in der Weise und zu den Bedingungen, die vom ZGB der RF festgelegt sind.

Diese Vorschrift legt die Notwendigkeit der Zollabfertigung ab dem Zeitpunkt der Wareneinfuhr auf das Zollgebiet der RF (in einer Reihe von Fällen ab dem Zeitpunkt der Vornahme von auf die Einfuhr ausgerichteten Handlungen) oder bei der Warenausfuhr aus diesem Gebiet ab dem Zeitpunkt der Vornahme von auf die Ausfuhr ausgerichteten Handlungen fest.
Somit beginnt gemäß Artikel 60 des ZGB der RF die Zollabfertigung:

  • bei der Wareneinfuhr: zum Zeitpunkt, zu dem der Zollbehörde die vorläufige Zollanmeldung oder die bei der Ankunft erforderlichen Dokumente vorgelegt werden (je nachdem, welche Handlung früher vorgenommen wird), und in den vom ZGB der RF festgelegten Fällen zum Zeitpunkt der mündlichen Anmeldung oder der Vornahme von Handlungen, mit denen die Person die Absicht bekundet, die Waren einer Zollbehandlung zuzuführen;
  • bei der Warenausfuhr: zum Zeitpunkt der Vorlage der Zollanmeldung und in den vom ZGB der RF festgelegten Fällen zum Zeitpunkt der mündlichen Anmeldung oder der Vornahme von Handlungen, mit denen die Person die Absicht bekundet, die Waren einer Zollbehandlung zuzuführen.

Die Zollabfertigung wird mittels der Zollhandlungen vorgenommen, die gemäß dem ZGB der RF für das Zollverfahren für Waren, für die Überführung von Waren in ein Zollverfahren oder für den Abschluss dieses Verfahrens, wenn ein solches Zollverfahren in einer bestimmten Frist läuft, sowie zur Berechnung und Erhebung der Zollgebühren, erforderlich sind.

Näheres über die Zollbestimmungen ist der Webeseite Invest in Moscow  zu entnehmen.

INVESTITIONSFÖRDERUNG

Die Moskauer Stadtregierung arbeitet Mechanismen für die staatliche Förderung der Investitionstätigkeit aus. Insbesondere wurde von der Moskauer Stadtregierung der Aktionsplan für die Entwicklung der öffentlich-privaten Partnerschaft in Moskau für 2008—2011 bestätigt (Verordnung der Moskauer Stadtregierung Nr. 567-PP vom 24.06.2008).

Die russischen und Moskauer Gesetze legen eine staatliche Förderung der Investitionstätigkeit und eine Reihe von Steuerbegünstigungen für Investoren fest.

Mechanismen der staatlichen Förderung der Investitionstätigkeit in Moskau:

  • Steuerbegünstigungen auf in das Budget der Stadt Moskau abzuführende Beträge;
  • Bürgschaft der Stadt Moskau für Kredite, die von ausländischen Investoren zur Realisierung vorrangiger städtischer Investitionsprojekte und -programme aufgenommen wurden;
  • finanzielle Unterstützung ausländischer Investoren unter Verwendung von Budgetmitteln der Stadt;
  • Vergünstigungen bei der Miete von Moskauer staatlichen Immobilien;
  • Bewilligung eines Zahlungsaufschubs und von Teilzahlungen bei der Zurverfügungstellung von im Eigentum der Stadt Moskau befindlichen Immobilien (für eine Frist von bis zu fünf Jahren);
  • Einräumung eines Investitionssteuerkredits;
  • Beteiligung der Stadt Moskau an der Begutachtung und Realisierung von vorrangigen Investitionsprojekten.

Näheres über das Investitionsklima in Moskau ist der Webseite Invest in Moscow  zu entnehmen.

INVESTITIONSSCHUTZ

Der Schutz der Investitionen in der Russischen Föderation wird vom Staat garantiert.

Allen Investoren, auch ausländischen, werden gleichberechtigte Tätigkeitsbedingungen gewährt, die Maßnahmen diskriminierenden Charakters, die die Festlegung von Investitionen und die Verfügung über diese verhindern könnten, ausschließen.

Dem ausländischen Investor wird in der Russischen Föderation der volle und bedingungslose Schutz der Rechte und Interessen gewährt, der vom Föderalen Gesetz Nr. 160-FZ vom 9. Juli 1999 “Über ausländische Investitionen in der Russischen Föderation”, anderen föderalen Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften der Russischen Föderation sowie von von der Russischen Föderation unterzeichneten internationalen Übereinkommen garantiert wird.

Näheres über den Investitionsschutz ist der Webseite Invest in Moscow  zu entnehmen.

Nützliche Links

Investitionsausschreibung  (Department der Stadt Moskau für Wettbewerbspolitik)
Elektronische Handelsplätze  (Department der Stadt Moskau für Wettbewerbspolitik)
Die Moskauer Investitionstätigkeit 
Invest In Moscow  Fachportal der Stadt Moskau, das Investitionen in die Wirtschaft der russischen Hauptstadt gewidmet ist
Investitionen in Russland  Merkblatt für Investoren (7. Ausgabe), das von der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Beiten Burkhardt erstellt wurde (auf Russisch, Englisch und Deutsch)
Investitionen in russische Immobilien  Merkblatt für Investoren (7. Ausgabe), das von der internationalen juristischen Firma Beiten Burkhardt erstellt wurde (auf Russisch, Englisch und Deutsch)
Step by Step: Living in Russia  Publikation, die von der Vereinigung Europäischer Unternehmen (AEB) für diejenigen verfasst wurde, die ihr Geschäft in Russland ausbauen und in die russische Wirtschaft investieren möchten.